Fragen & Antworten
Kann ich jetzt schon Cannabis von euch beziehen?
Nein. Derzeit geben wir kein Cannabis an unsere Mitglieder ab. Wir befinden uns im Lizenzantragsverfahren und erst bei Erteilung der Lizenz und nach der Umsetzung der Nutzungsänderung beginnen wir den Anbau.
Was ist ein Cannabis Social Club?
Der Begriff CSC = Cannabis Social Club stammt ursprünglich aus Spanien und beschreibt eine gemeinschaftliche Organisation, in der Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und sich austauschen. In Deutschland entspricht dieses Modell einer sogenannten „Anbauvereinigung“ gemäß dem Cannabisgesetz (KCanG). Dabei handelt es sich um einen rechtlich eingetragenen Verein, der den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis innerhalb eines geschützten und regulierten Rahmen ermöglicht.
Wie viel kostet mich die Mitgliedschaft?
Zurzeit befinden wir uns als eingetragener Verein noch in der Lizenzbeantragung. Wir sind im engen Austausch mit den Behörden, um alle Regularien ordnungsgerecht umzusetzen. Erst nach der Lizenzerteilung fordern wir folgende Beiträge unserer Mitglieder ein:
- Aufnahmegebühr: Einmalig 30€
- Grundbeitrag: monatlich 10€
Sobald das Cannabis zur Abgabe bereitsteht, können die Mitglieder zusätzlich Abgabepauschalen für Marihuana und Haschisch beantragen. Diese können monatlich angepasst werden.
Wer kann Mitglied werden?
Die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft findest du hier: Voraussetzung-erfolgreiche-Mitgliedschaft
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Laut dem Cannabisgesetz (CanG) musst du deine Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung mindestens drei Monate lang aufrechterhalten. Nach Ablauf dieser Mindestdauer kannst du deine Mitgliedschaft monatlich kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich und sollte idealerweise per E-Mail oder Brief an den Verein gesendet werden. Achte darauf, die Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, damit die Mitgliedschaft fristgerecht beendet wird.
Ist der Anbau und Konsum von Cannabis im Cannabis Social Club legal?
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) dürfen die nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen, nach Erhalt der Anbaulizenz, Cannabis zu Genusszwecken anbauen und für den Eigenkonsum an die Mitglieder abgeben. Der Konsum von Cannabis auf dem befriedeten Besitztums des Vereins ist untersagt.
Wie viel Cannabis kann ich pro Monat beziehen?
§19 (3) KCanG: Anbauvereinigungen dürfen an jedes Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat, höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat zum Eigenkonsum weitergeben. An Heranwachsende dürfen Anbauvereinigungen höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat weitergeben. Das Cannabis, das an Heranwachsende weitergegeben wird, darf einen THC-Gehalt von 10 Prozent nicht überschreiten.